In der Aufteilung der Ländereien, dass der Richter sollte es nützlicher für alle haften, oder es vorziehen, Prozessparteien

Iudices in praediis dividundis quod est quod Schleier Omnibus utilissimum malint litigatores SEQUI Vereinbarung.
Ulpiano: Digest 10, Abteilung 3 des Alltäglichen, 21 (D. 10.3.21)
* Judge of Appeal Urteil vom 15/2/55 Obiols, RJ 19
* TSJC Urteil vom 30/9/99, RJ 1189, zur Verleihung der Equity-Sparte der gemeinsamen Sache.

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Der Baum wurde an der Grenze zweier Güter erstellt, und der Stein und erstreckt sich über eine weitere vorhergesagt, während sie die Vorhersage zu einem oder dem anderen in Abhängigkeit von der Länge der jeweiligen Grenzen angebracht und nicht in der Division so häufig enthalten

Arbor quae confinio Creme in dieser, für die sie die Artikel Lapis Utrumque Fundum extenditur quamdiu cohaeret gegründet und Regione cuiusque finium utriusque sunt in ang Communications dividundo iudicium veniunt.
Paule: Digest 10, Abteilung 3 des Alltäglichen, 19, pr. (D. 10.3.19.pr.)
* TSJC Urteil vom 6/4/94, RJ ​​28, in Bezug auf die Vermutung, dass die Wände sind Closing Party der Bedingung, und damit für beide Eigentümer.
* TSJC Urteil vom 23/5/96, RJ 577, im Zusammenhang mit der Vermutung zugunsten der Partei-Status in Bezug auf die Trennwand zwischen zwei Gebäuden.

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Wenn Sie damit einverstanden, dass in keiner Weise machen die Teilung, evidentíssim, dass diese Vereinbarung keine Kraft hat, aber in einem bestimmten Zeitraum, in dem ebenfalls die Qualität der dasselbe gilt

Gegebenenfalls vires seine Teilung omnino Fiat, huiusmodi pactum nullas Habe manifestissimum Osten. ohne intra autem certum Timing, quod etiam ipsius König qualitative prodest, Kammerdiener.
Paule: Digest 10, Abteilung 3 des Alltäglichen, 14, 2 (D. 10.3.14.2)
* Judge of Appeal Urteil vom 15/2/55 Obiols, RJ 19
* Urteil vom 30/11/00 TSJC, RJ 1443, in Bezug auf die Gültigkeit der römischen Gemeinde in ungeteiltem Miteigentum, in Ermangelung einer kollektiven oder Germanen, und die starre Prinzipien des römischen Rechts über die obligatorische aufgeteilt, wobei Null sonst die Vereinbarungen auf dem Gebiet des kommunalen Eigentums (Concord).

Wir

Im Akt der Trennung, die alle gängigen Dinge gehören, es sei denn durch Einvernehmen zwischen allen war ausdrücklich jede Bestellung, die nicht enthalten ist, ausgenommen

In iudicium Communications dividundo omnes veniunt nichts, wenn außerhalb NISI quid ex Communications exceptum Konsens Nominierten kam heraus.
Ulpiano: Digest 10, Abteilung 3 des Alltäglichen, 13 (D. 10.3.13)
* Judge of Appeal Urteil vom 15/2/55 Obiols, RJ 19

Wir

Die Wirkung der Spaltung des Alltäglichen, muss der Richter die Sache zum richtigen Preis zu bewerten und zu erhöhter Vorsicht auf Räumung geben

In der Kommunikation dividundo iudicio iusto PRETIO Rudern destimari debebit iudex Sie evictione quoque cavendum von Eritrea.
Paule: Digest 10, Abteilung 3 des Alltäglichen, 10, 2 (D. 10.3.10.2)
* TSJC Urteil vom 14/5/98, RJ 950, in Bezug auf die Vereinbarung zur Aufteilung des Vermögens in einer Situation der gemeinsamen Verantwortung, die die Natur transmissiva Respekt hat für jeden Miteigentümer oder Sachschäden zurückzuführen auf den Ersatz der Gebühr Geld Auszug aus gemeinsamer Verantwortung, um für die Liquidation und Auflösung einer Zivilgesellschaft einigten sich auf privat, leitet es an den Bestimmungen über die Aufteilung des Vermögens, die Mitglieder in einer Situation von Miteigentum gehörte.

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Wenn Mitglieder einigten sich untereinander, ohne Trauer etwas nicht stimmt, muss der Richter vor allem zu respektieren, in der Teilung des Erbes als etwas Gemeinsames in der Division

Wenn Crux sine dolo malo IPSI ist unter pepigerunt, ID in der ersten werden Sie familiae erciscundae Communications dividundo iudex debet Servais.
Ulpiano: Digest 10, Abteilung 3 des Alltäglichen, 3, 1 (D. 10.3.3.1)
* Judge of Appeal Urteil vom 15/2/55 Obiols, RJ 19

Wir

Die Wirkung der Teilung war es notwendig, für ein gemeinsames Vorgehen in der Gesellschaft eher geeignet für den gegenseitigen Nutzen für die persönliche Aufteilung der gemeinsamen Dinge, und hält auch die Wirkung der Teilung so üblich, wenn die Sache ist nicht üblich

Communications dividundo iudicium ideo necessarium Lecks, nicht mehr ad quod pro sozio ACTIO Magis personales Invicem praestationes pertinet communium rerum ad quam Divisionen denique Communications dividundo iudicium, wenn überhaupt communis non sit.
Paule: Digest 10, Abteilung 3 des Alltäglichen, 1 (D. 10.3.1)
* Judge of Appeal Urteil vom 15/2/55 Obiols, RJ 19
* Urteil vom 30/11/00 TSJC, RJ 1443, in Bezug auf ACTIO Communications dividundo entsprechend Miteigentümer einer Sache, um die Einstellung von ihrer Rechtsform indivisió im Bereich des kommunalen Eigentums (Concord fragen ).

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Aktion Teilung des Alltäglichen

"In Bezug auf die Vereinbarung zur Aufteilung des Vermögens in einer Situation der gemeinsamen Verantwortung, die die Natur transmissiva Respekt für jeden Miteigentümer oder Sachschäden zurückzuführen auf die Substitution von abstrakten Geld aus dem Aktien Miteigentum hat, um für die Auflösung und Liquidation der eine Zivilgesellschaft auf privat vereinbart, leitet es an den Bestimmungen über die Aufteilung des Vermögens, die Mitglieder in einer Situation von Miteigentum gehörte.
TSJC Urteil vom 14/5/98, RJ 950.

"IV -. (...) Da die Bedingung ist sehr persönlich und freiwilliger Mitgliedschaft und dem Gebot der Freiwilligkeit bedeutet, dass zu jeder Zeit kann das Mitglied seinen Zustand abfinden, wodurch das Aussterben der Gesellschaft, nach ist die 17,2,4-1 Digest. (S. 205).
Urteil des Civil Division von MI High Court am 11. April 1994, RJ 52.

"III -. ... Unternehmen kündigte den Vertrag zur einseitigen Verzicht, mit der Konsequenz dieser Tatsache führte zur Auflösung der Gesellschaft, so ist das Urteil gegen diesen Kodex und 4,37,5 Zimmer 14 September von 1995. Das Aussterben dieser Gesellschaft für die Sache hat sich entschlossen, mit der Liquidation und der Teilung des Fonds gehen .... ".
Urteil des Civil Division von MI High Court am 19. November 1998, nicht zuletzt wegen Rückfalls. TSJC-087/98.

"Unnötig zu sagen, in Ländern, echt römischen Erbe und Inspiration, wie in Andorra, ist die Gemeinschaft das" ius commune ", nicht die kollektive oder Germanen, und die starre Prinzipien des römischen Rechts auf die Zwangspause, sind voll gültig und aktuell, weil die Vereinbarungen null sind ansonsten (DIGEST10, 3,14; CODE 3,37,5) ". (S. 677)
Urteil des Civil Division von MI High Court am 30. November 2000, RJ 1443.

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