Heute morgen haben wir unterzeichneten die Vereinbarung zum Austausch von Steuerinformationen zwischen Andorra und Spanien

Heute morgen hat der Regierungschef und dem Finanzminister von der spanischen Regierung unterzeichneten das Abkommen zum Austausch von Steuerinformationen zwischen den beiden Ländern bei der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes 3/2009, Austausch von Steuer-Informationen mit der Bitte , die in Kraft tritt, sobald er von den Parlamenten der jeweiligen Staaten ratifiziert worden ist. Die Bedingungen der Vereinbarung öffentlich gemacht durch die Regierung fest, dass die Anfragen nach Informationen sollten sehr detailliert und beziehen sich auf eine bestimmte Person. Sie können daher nicht verlangen, Informationen oder globale kollektive oder unbestimmt. Dies bedeutet, dass es sein kann, was heißt "Fishing Expeditions".
Das Abkommen schafft auch in Artikel 7, die Fähigkeit, eine Anfrage abzulehnen. Insbesondere habe die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die Verpflichtung aufzuerlegen, zu erhalten oder liefern Informationen, die Kommunikation zwischen einem Client und einem Rechtsanwalt oder einem gesetzlichen Vertreter unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt offenbaren würde. Indessen kann die Partei ablehnen eine Bitte um Information, wenn die Tatsache der Offenlegung kann gegen die öffentliche Ordnung.
Artikel 8 der Vereinbarung bezieht sich auf die Notwendigkeit, die Vertraulichkeit zu beachten beim Umgang mit Informationen und stellt fest, dass die Informationen in dieser Vereinbarung als ein Land "zur Verfügung gestellt ... keiner anderen ausländischen Behörde mitgeteilt werden können. "
In Bezug auf den Beginn der Anwendung ist in Artikel 12, dass die Vereinbarung wird wirksam, sobald die Frist von drei Monaten ab dem Datum des Eingangs der letzten Notifikation auf diplomatischem Wege zu nehmen, was darauf hinweist, dass abgeschlossen haben, die internen Verfahren für die Meldung.
Sobald sie in Kraft, nimmt die Vereinbarung ab diesem Zeitpunkt, für Angelegenheiten, die als Straftaten und anderen Angelegenheiten zuständig, so kann aus dem Geschäftsjahr, das am oder nach diesem Datum beginnt.
Die Vereinbarung in Absatz 4 des Artikels 12 angegeben, die folgenden: "Das Fürstentum Andorra ist nicht mehr als eines der Gebiete, auf die Absatz 1 verweist auf die erste Zusatzbestimmung des Gesetzes 36/2006 Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug , 29. November 2006, der Tag, an dem dieser Vertrag wirksam ist. "
Die heute unterzeichnete Vereinbarung ist die zehnte Steuer-Informationsaustausch-Vereinbarung von Andorra in den letzten vier Monaten unterschrieben, und die dritte Linie der sogenannte "Qualität", nach den Kriterien der OECD. Die beiden anderen Vereinbarungen "Qualität" wurden mit Frankreich und Portugal unterzeichnet.

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