Verordnung der Wahlen zum Vorstand der CASS
Geschrieben von Manuel Casal | Abschnitt Verordnungen
Die Regierung genehmigt (BOPA 24/22) die Regelung der Wahlen in den Vorstand der andorranischen Social Security (CASS) , in Bezug auf die praktische Organisation und Durchführung der Wahlen abgehalten werden, um auf Am 28. Juni 2010.
Die Verordnung wird die Verordnung der Wahlen zum Board of Directors der CASS vom 8. März 2006, während das Wahlgesetz des Referendums und dienen als Referenz-Standard in allen Dingen, die speziell geplant in dieser Ausschreibung und des Gesetzes 17/2008, 3. Oktober, der sozialen Sicherheit.
Vollständiger Text:
Dekret zur Billigung der Geschäftsordnung des Vorstandes der Wahlen zum andorranische Sozialversicherung (CASS)
Grund
Der erste Titel von Kapitel drei des Gesetzes 17/2008 vom 3. Oktober, soziale Sicherheit, der Verwaltungsrat der Wahlen.
Regeln für die praktische Organisation und Durchführung der Wahlen entwickelt werden.
Auch sollte die Verordnung von Wahlen in den Vorstand des CASS vom 8. März 2006, die das Gesetz zur Regelung der Verwaltung und administrative Organisation der andorranischen Sicherheit durch das Gesetz aufzuheben entwickelt, sich anzupassen Die praktische Organisation und Durchführung der Wahlen in den Vorstand der andorranischen Soziale Sicherheit in den neuen Rechtsrahmen.
Folglich stimmt die Regierung in ihrer Sitzung vom 21. April 2010, dieses Dekret zu lauten wie folgt:
Einziger Artikel
Billigt den Wahlvorstand der andorranischen Social Security (CASS), in Kraft kommt der Tag, nachdem sie im Amtsblatt des Fürstentums Andorra veröffentlicht.
Die Wahlen finden am 28. Juni 2010 statt.
Zusätzlich
Recht der Wahl-und Referendum fungieren als Referenzstandard in allem, was nicht ausdrücklich in diesen Vorschriften und das Gesetz 17/2008, 3. Oktober, der sozialen Sicherheit zur Verfügung gestellt.
Abwertend
Wird aufgehoben Verordnung der Wahlen zum Board of Directors der CASS vom 8. März 2006.
Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Vor Beendigung des Mandats für den Board of Directors, und dass die Fristen in Artikel 71 festgelegt und folgende des Gesetzes 17/2008 vom 3. Oktober, soziale Sicherheit, fixiert die Regierung das Datum des Wahlen, gehört der Vorstand.
2. Der Vorsitzende des Vorstandes organisiert Wahlen bedenkt das Timing von dem von der Regierung vereinbart wurde.
3. Alle Begriffe in dieser Verordnung genannten verstanden werden festgelegt, in Kalendertagen.
4. Es gilt als offizielle Dokumentation jedes Polling alle der folgenden Dokumente:
- Oder die Listen der Wahlberechtigten
- Protokoll der Abstimmung unterzeichnet von Mitgliedern des Vorstands
- Die Menge der Stimmzettel nicht in Frage gestellt,
- Die Falten ungültige Stimmzettel und Stimmen der Reiz, und ggf. den entsprechenden Umschlägen.
Artikel 2: Herstellung von Wahllisten
1. Die CASS produziert Wahllisten für jedes Wahllokal.
2. Die Wähler sind die Mitwirkenden, die den Anforderungen der Artikel 67 und 68 des Gesetzes erfüllen und sind mit der CASS Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Fürstentums Andorra (BOPA) der Zeitpunkt der Wahl registriert.
3. Im Electoral College of Business und die Menschen einer Tätigkeit auf eigene Faust gelten als Arbeitgeber, natürliche oder juristische Personen gemäß Artikel 23 des Gesetzes definiert. Wenn der Arbeitgeber eine Einzelperson ist, trat in die Liste der Wähler die erste Person, die die Besitzer dieses Unternehmens mit der CASS besteht. Wenn diese Person sich weigert, zu seinen Gunsten eines anderen die Leitung des Unternehmens abstimmen werden die CASS vor dem Startdatum der Stimmen für die Hinterlegung zu informieren.
4. Wahllisten kann von allen Mitwirkenden an der CASS-Büro ab 28. April, fünf Tage nach Veröffentlichung im BOPA Zeitpunkt der Wahl eingesehen werden.
Artikel 3 Antrag auf Einschreibung in Wahllisten
1. Die Mitwirkenden nicht auf den Wahllisten eingetragen haben eine Laufzeit von acht Tagen nach dem Datum der Inbetriebnahme der Listen zur Verfügung zu Brief an den Board of Directors der CASS zu gehen und ihre Einschreibung durch das Anbringen der entsprechenden Dokumentation.
2. Der Verwaltungsrat der CASS hat eine Frist von acht Tagen ab Eingang des Antrags auf Eintragung der Beschwerdeführer erklärte seine Entscheidung. Entscheidungen müssen unbedingt abgelehnt motiviert werden.
Artikel 4 Nominierungen
1. Können die Kandidaten für die Wahl in den Verwaltungsrat der Andorraner Social Security Leute, die die Voraussetzungen des Artikels 69 des Gesetzes 17/2008 über soziale Sicherheit erfüllen sein.
2. Die Nominierung wird von einem offiziellen Dokument von der CASS zur Verfügung gestellt, die im Electoral College, der Name des Kandidaten und seine Reisepass-Nummer besteht aus.
3. Das Board of Directors von CASS überprüft und veröffentlicht BOPA, dass die Kandidaten die Anforderungen von Artikel 69 und 70 des Gesetzes 17/2008 gelegt, innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem letzten Tag für die Nominierung zu erfüllen.
Artikel 5 Wahlkampf
1. Zum Zwecke der Erleichterung der Nominierung der verschiedenen Wahllokalen Zugang zu den Wählern, wird das Board zu Ihrer Verfügung ein Newsletter, maximal ein halbes Blatt für die Kandidatur zu sein es kann auch mit "Berufe des Glaubens." Das gleiche Board wird die Modalitäten und Bedingungen der Zustellung von Dokumenten und legt die Versicherten die entsprechenden Newsletter zu versenden.
2. Nominierungen können die Medien während des Wahlkampfes zu verwenden, vorausgesetzt, dass die Räume der Meinungsäußerung gegeben sind es kostenlos und streng im Einklang mit den Kriterien der Gleichheit.
3. Um Gleichheit zwischen den genannten Kandidaten zu gewährleisten, können sie nicht verwenden andere Mittel der Wahlkampf, der in den vorstehenden Absätzen zusammengefasst wird.
4. In der Ankündigung der Wahlen hat die Regierung die Dauer des Wahlkampfes, das reicht für 10 Tage
Artikel 6 Abstimmungsverfahren
1. Die Abstimmung ist persönlich oder durch Hinterlegung bei der Leitung des CASS angefertigt wurden.
2. Die Zeremonie ist eine Anzahlung von verantwortlichem Dienst der CASS wird besucht werden, machte vorherige ausdrückliche Benennung durch den Direktor, schriftlich an den Vorstand der CASS benachrichtigt.
Artikel 7 Die Abstimmung zu hinterlegen
1. Die Abstimmung gültig zu sein, wenn Anzahlung wird auf den amtlichen Stimmzettel und die entgegengesetzte Richtung der CASS, oder Vertreter, zwischen dem siebzehnten Tag nach der Veröffentlichung des BOPA Nominierungen und 13 Stunden vor gegeben das Halten von Stimmen, inklusive.
2. Die Abstimmung auf eine Einlage ausgegeben werden durch ihre eigenen Wähler an den Verwahrer, ohne Delegation an Dritte wie möglich in der lokalen Richtung des Effekts und CASS zu den üblichen Bürozeiten ermöglichen der Öffentlichkeit Amt der CASS.
3. In der lokalen aktiviert die Anzahl der Standplätze Isolatoren ausreichend im Sinne, dass die Wähler können Stimmrechte mit Garantie der Vertraulichkeit auszuüben. In einer bevorzugten Ort, um eine ausreichende Zahl von Stimmzetteln für jeden Kandidaten und weiß, verfügbar, um die Wähler gespeichert werden.
4. Der Vorstand wird dem Direktor des CASS ausreichende Anzahl an Umschlägen zu übermitteln. Diese Umschläge werden von der Direktorin des CASS gehalten werden. Nach der Wahl werden die restlichen Umschläge an den Vorstand zurückgegeben werden.
5. Die Frist durch Abstimmung der Hinterlegung hergestellt wurde, wird der Regisseur persönlich bekommen die Stimmen, dass die Wähler haben die Vorsitzenden der Wahllokale, die in den verschiedenen Umfragen eingeführt werden, nach Überprüfung der Qualität der Kurfürst von der Einleger, die gegeben gemäß Artikel 12. Fertig, der Regisseur, der in Anwesenheit der Präsidenten der einzelnen Tabellen wird jede Wahlurne durch Anheben des entsprechenden Akt, mit dem Präsidenten der einzelnen Tabellen unterzeichnen zu versiegeln. Abgesehen von den Vorfällen, dass der Direktor des CASS Auffassung, dass sie beziehen müssen die Minuten nicht nur Details der Dichtung jedes Wahlurne, sondern auch eine explizite Bezugnahme auf die Stimmen, die nicht zu den Wahllokalen in die zugelassen wurden machen zu bewirken, um den jeweiligen Einleger zurückgegeben werden.
6. Vor dem Öffnen der Wahl, der Direktor der CASS, die Anwesenheit der Präsidenten der einzelnen Tabellen, verplombt die Wahlurne, wieder zur Verlängerung des entsprechenden Gesetzes.
Artikel 8 Die persönliche Stimme
1. Die Abstimmung findet im Gebäude der CASS, oder an jedem anderen Ort, dass das Board speziell um den Effekt zu aktivieren.
2. Die Wahllokale geöffnet um acht Uhr morgens und endete um neun Uhr abends, ohne Unterbrechung.
3. Die Regierung legte der Wahltag immer an einem Wochentag.
Artikel 9 Wahlvorsteher
1. Der Vorstand von einem oder mehreren Wahllokalen mindestens ein Mitglied des Vorstandes und ein Mitarbeiter des CASS zusammengesetzt ist, während des Tages, wird durch ein anderes Mitglied des Vorstandes ersetzt werden und Ein weiterer Mitarbeiter der CASS.
2. Der Vorsitzende des Vorstandes ist der Vorstand.
3. Jeder Kandidat kann vorschlagen, einen Rechnungsprüfer und einen Stellvertreter für jedes Wahllokal.
4. Denn wenn ein Kandidat verlor das Recht, für die endgültige Urteil, Tod oder Invalidität zu sitzen, alles für den Tag vor der Wahl werden die Stimmen, die dem nächsten Kandidaten auf den Listen ersetzt werden, ohne Änderung der Stimmzettel.
Artikel 10 Stimmzettel
1. Alle Stimmzettel und Umschläge sollten die gleiche Form, Größe und Gewicht des Papiers in allen Wahllokalen sein, je nach Eigenschaften des Board of Directors der CASS etabliert.
2. Die Farbe unterscheidet sich deutlich für jedes Wahllokal und Stimmzettel und Umschläge müssen das gleiche entsprechenden Farbe sein.
Artikel 11 auf die örtlichen Besonderheiten, wo die Stimme
1. In dem Ort, wo die Abstimmung stattfindet, werden eine oder mehrere Kabinen Isolatoren installiert, in denen es eine ausreichende Zahl von Stimmzetteln für jeden Kandidaten, und andere weiß.
2. Alle Listen der Kandidaten für die Wahl muss im Hinblick auf die lokalen Wähler an der Abstimmung erfolgt sein.
3. Aktiviert drei Wahlgängen in jedem Wahllokal, eine für jedes Wahllokal, transparent oder alle die gleiche Farbe wie die entsprechenden Kuverts und Stimmzettel.
Artikel 12 Abstimmungsverfahren
1. Vor der Abstimmung der Wähler, die zuvor durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses identifiziert wird, nicht auf der Liste oder Listen der Wahlberechtigten betreffenden abgelaufen ist, empfängt den Präsidenten des Verwaltungsrates / s auf / s erforderlich / s für eine Abstimmung.
2. Der Wähler wird in einem Taxi entfernt Isolatoren und stellt Wahl in der Stichwahl auf die gleiche Farbe.
3. Dann, unter der Kontrolle des Präsidenten der Polling, betritt der Wähler die / s auf / s in der Urne oder Urnen angemessen.
4. Ein Mitglied des Wahlbüros hat eine Zählung der Anzahl der Wähler ihre Wahlrecht Gebrauch zu machen und schreiben Sie den vollständigen Namen der Wähler.
Artikel 13 Scrutiny
1. Um neun am Abend, der Präsident des Verwaltungsrates oder der Leihmutter, die geschlossen und die Wahlzeit erklärt, dann werden die Wahllokale machen den Stimmzettel.
2. Öffnen Sie die Urne, zählen die Anzahl der Umschläge. Wenn eine Einigung über die Zahl der Wähler, hat der Präsident des Polling in offiziellen Dokumenten angegeben.
3. Alle gültigen Stimmen sind das Ergebnis der abgegebenen Stimmen, Abzug der weißen und null Stimmen gemacht.
4. Gelten als ungültige Stimmzettel und keine Wirkung, geändert die Umschläge mit Wahlzettel, unvollständig oder für die keine entsprechenden Farbe auf dem Stimmzettel eingeführt.
5. Wenn ein Umschlag enthält mehr als einen identischen Stimmzettel gilt als eine gültige Stimme gezählt. Wenn die Stimmzettel nicht identisch sind, ist die Abstimmung null.
6. Die weißen Stimmen werden unabhängig von der abgegebenen gültigen Stimmen und ungültige Stimmzettel erfasst.
7. Wenn durch ein stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes oder einen Controller, an dem Stimmzettel für offizielle Dokumentation herausgefordert.
8. Es ist vorgeschrieben, halten die Stimmzettel nicht in Frage gestellt, bis die CASS 15 Tage ab dem Tag nach der Wahl vergangen sind.
Artikel 14 Ergebnisse
1. Die Ergebnisse der Abstimmung werden in einem unterzeichneten Protokoll zu vermerken, dass die Mitglieder des Wahlbüros und der Regierung bezeichnet wird, zusammen mit anderen offiziellen Dokument, dem Tag nach der Wahl, vor den 13 Stunden.
2. Bei der Zertifizierung gibt die Zahl der Wähler stimmberechtigt, die Zahl der Wähler, die Zahl der ungültige Stimmzettel, weiß und gültigen Stimmen der einzelnen Kandidaten in jedem Wahllokal erhalten.
3. Präsident verkündet die Ergebnisse der CASS.
4. Gegen die Verkündigung der Wahlergebnisse können vor den Gerichten angefochten werden.
Welche ist für allgemeine Wissen veröffentlicht.
Andorra la Vella, 21. April 2010
James Bartumeu Cassany
Regierungschef
Stichworte: soziale Sicherheit






