Regierung billigt fünf Verordnungen zur Lebensmittelsicherheit
Geschrieben von Manuel Casal | Abschnitt Verordnungen
Die Regierung genehmigt (BOPA 88/21) fünf Verordnungen zur Lebensmittelsicherheit:
* Verordnung über Lebensmittelhygiene , die ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit zu erreichen, in dem gemeinsame Grundsätze sollen, insbesondere im Hinblick auf die Pflichten der Hersteller und Behörden zuständige strukturellen Anforderungen, betrieblichen und hygienischen Einrichtungen, Verfahren für die Zulassung von Betrieben, die Lager-, Transport-und Genusstauglichkeitskennzeichnung. Jeder Lebensmittelunternehmer entlang der Lebensmittelkette sollte dafür sorgen, dass die Lebensmittelsicherheit nicht gefährdet wird. Diese Regeln gelten weder für die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch oder der Vorbereitung, Handhabung und Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch zu Hause. Diese Regelung zielt darauf ab, den Beschluss 1/2005, insbesondere die Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. entwickeln. 852/2004 und 1019/2008, in Bezug auf die Lebensmittelhygiene.
* Verordnung zur Festlegung der Grundsätze, Verfahren und allgemeine Bestimmungen für die Lebensmittelsicherheit , enthält die Grundsätze, Verfahren und allgemeine Bestimmungen für die Lebensmittelsicherheit und den Betrieb von Schnellwarnsystem (RASFF). Somit bietet es die Grundlage für ein hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit und der Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Lebensmitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der Vielfalt der Versorgung mit Lebensmitteln, einschließlich traditioneller Erzeugnisse, während legt die allgemeinen Grundsätze für Lebensmittel und Futtermittel im Allgemeinen Themen, die direkt oder indirekt Auswirkungen, insbesondere auf ihre Sicherheit; Mormon auf allen Stufen der Erzeugung, Umwandlung und Anwendung Verteilung von Lebensmitteln und Futtermitteln, aber nicht für die Primärproduktion für einen privaten Haushalt bestimmt sind, oder die Vorbereitung, Handhabung und Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch zu Hause anwenden. Diese Verordnung ist das Ergebnis von der Empfehlung der EG-Andorra SNET in Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über den rechtlichen andprrà und Umsetzung geeigneter gemeinschaftlichen Bestimmungen im Anhang zum Beschluss 1/2005 von 10 Oktober 2005 (BOPA nicht. 89., Jahr 17, 2005.10.26), so dass dieses Gesetzes ist es, einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Volksgesundheit zu gewährleisten, angepasst an die Realität der Umwelt nationalen und verbessert und erleichtert, dass Beziehungen und den Informationsaustausch zwischen der EU und Andorra. Diese Regelung zielt darauf ab, den Beschluss 1/2005, insbesondere die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. entwickeln. 178/2002, die die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts fest, bestimmt die Verfahren in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit und den Betrieb von Frühwarnsystem.
* Verordnung mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs , enthält allgemeine Regeln für die Betreiber von Lebensmittelunternehmen auf der Lebensmittelhygiene, der die Bestimmungen in der Verordnung über die Hygiene von Lebensmitteln eingeführte Regelung zu vervollständigen, während eingerichtet, um spezifische Vorschriften zur Lebensmittelhygiene tierischen Ursprungs, verarbeitete und unverarbeitete, für Unternehmen, die indirekte Lieferung von Produkten oder Waren im Austausch und / oder Exporte zuteilen anstreben. Diese Regeln gelten weder für die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch oder der Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch zu Hause. Setzen Sie spezifische Hygieneanforderungen für Lebensmittel tierischen Ursprungs eingeführt. Diese Regelung zielt darauf ab, den Beschluss 1/2005, insbesondere die Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. entwickeln. 853/2004, 1662/2006, 1666/2006, 1028/2006, 557/2007, 1243/2007 und 1020/2008, welche enthalten spezifische Vorschriften für die Hygiene von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
* Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelrechts und der Regelungen zum Gesundheits-und Tierschutz zu gewährleisten , die zu prganitzar und amtlichen Kontrollen, um die Einhaltung Vorschriften zur Vermeidung überprüfen soll, zu beseitigen und ein akzeptables Maß reduziert die Risiken, die die Umwelt bedrohen direkt oder über die Menschen und Tiere, ungeachtet der primären Verantwortung der Lebensmittelunternehmer und Futtermitteln in Bezug auf ihre Verpflichtung zur Gewährleistung der Futtermittelsicherheit und Lebensmittelindustrie, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in der Verordnung zur Festlegung der Grundsätze, Verfahren und allgemeine Bestimmungen für die Lebensmittelsicherheit und zivil-oder strafrechtlichen Haftung aufgrund eines Verstoßes gegen seine Verpflichtungen. Diese Regelung zielt darauf ab, den Beschluss 1/2005, insbesondere die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. entwickeln. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften über Lebens-und Futtermittel sowie Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz zu gewährleisten.
* Verordnung mit spezifischen Vorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs , legt allgemeine Hygienevorschriften für alle Lebensmittel und der Verordnung zur Festlegung angewendet werden spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs enthält spezifische Hygienevorschriften für Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Diese Regelung gilt nur für Tätigkeiten und Personen, die durch Verordnung mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs bedeckt. Die Durchführung der amtlichen Kontrollen gemäß dieser Verordnung erfolgt unbeschadet der primären rechtlichen Verantwortung der Lebensmittelunternehmer in Bezug auf ihre Verpflichtung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit, im Einklang mit der Verordnung zur Festlegung von "die Grundsätze, Regeln und Verfahren im Bereich der allgemeinen Lebensmittelsicherheit und zivil-oder strafrechtlichen Haftung aufgrund Verletzung ihrer Verpflichtungen. Diese Regelung zielt darauf ab, den Beschluss 1/2005, insbesondere die Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. entwickeln. 854/2004, 1663/2006, 1666/2006 und 1021/2008, enthält spezielle Regeln für die Organisation der amtlichen Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs.
Tags: Verbraucher






