Artikel I - 1:109: Warnung

DCFR I. - 1:109: Warnung
(1) Dieser Artikel gilt in Bezug auf Lieferavis im Rahmen dieser Bestimmungen aus irgendeinem Grund gemacht. "Mitteilung" schließt die Übermittlung von Informationen oder einer Rechtshandlung.
(2) Die Anmeldung kann auf jede Weise den Umständen angemessen gemacht werden.
(3) Die Mitteilung wird wirksam, wenn Sie an Ihrem Ziel ankommen, wenn es nicht für eine verzögerte Wirkung bietet.
(4) Die Benachrichtigung wird an Ihre Empfänger gesendet:
(A), wenn an den Empfänger zugestellt;
(B), wenn an die Geschäftsadresse des Empfängers, oder wenn es keine geschäftlichen oder wenn die Benachrichtigung nicht auf eine professionelle Angelegenheit, die Adresse des Empfängers beziehen geliefert;
(C) bei der Anmeldung, die elektronische Einrichtung, wenn der Empfänger zugreifen können, oder
(D), wenn die Situation unterschiedlich ist, so dass für den Empfänger an der Stelle, und so dem Empfänger zumutbar wäre, Zugang zu ihr ohne unangemessene Verzögerung erhalten haben.
(5) Die Mitteilung hat keine Auswirkungen, wenn der Widerruf dem gleichen Ziel vor oder gleichzeitig mit der Meldung ab.
(6) Jede Bezugnahme in diesen Vorschriften auf eine Meldung von einer Person gemacht, oder es enthält eine Kündigungsfrist von einer Person oder einem Agenten der Person, die Autorität zu geben oder zu empfangen hat es gegeben.
(7) In den Beziehungen zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher, so die Parteien nicht zum Nachteil des Verbrauchers, ohne Norm des Absatzes (4) (c), oder aufzuheben oder zu ändern ihre Auswirkungen.

Artikel 1:303 PECL. Communications (Benachrichtigung)
1. Eine Kommunikation kann in keiner Weise den Umständen angemessene sein, sei es schriftlich oder durch andere Mittel.
2. Außer wie in den Absätzen 4 und 5 ist eine Kommunikations-Effekte zur Verfügung gestellt, wenn sie ihren Empfänger erreicht.
3. Mitteilung geht dem Empfänger zu, wenn es geliefert wird, wenn in Ihrem Betrieb oder Ihrer Postanschrift geliefert oder, wenn Sie nicht über Vermögen oder adreçapostal, wenn an den Ort seines Wohnsitzes geliefert.
4. Eine Mitteilung gemacht oder geschickt richtig an die andere Partei als Folge einer Verletzung des letzteren, oder zu einer Verletzung wahrscheinlich von der gleichen, noch zu erreichen Effekt auch in Situationen der Verzögerung von Ungenauigkeiten bei der Übertragung oder sogar wenn sie ihr Ziel erreichen. Die Auswirkungen der Kommunikation gilt ab dem Zeitpunkt, unter normalen Bedingungen, wäre an ihrem Bestimmungsort angekommen und nachgewiesen haben.
5. Mitteilung nicht erreichen irgendeine Wirkung, wenn der Empfänger vorher erhalten hatte, oder beide, einen Widerruf davon.
6. In diesem Artikel der Begriff "Kommunikation" beinhaltet Zusagen, Erklärungen, Angebote, Annahmen, Forderungen, Wünsche oder andere Inhalte.