Artikel I - 1:107: "Signature" und ähnliche Ausdrücke

I. - 1:107: "Signature" und ähnliche Ausdrücke
(1) Ein Verweis auf die Unterschrift einer Person enthält einen Verweis auf dieser Person geschrieben Signatur, elektronische Signatur oder elektronische Unterschrift, und Verweise auf all das wurde von einer Person zu interpretieren unterzeichnet entsprechend.
(2) Eine Firma "geschrieben" ist der Name, Symbol oder Repräsentant einer Person, die Hand von der gleichen Person zum Zwecke der Authentifizierung geschrieben.
(3) Eine "elektronische Signatur" Daten in elektronischer Form beigefügt oder logisch mit ihnen zu anderen elektronischen Daten verknüpft und dienen als Methode zur Authentifizierung.
(4) Eine "elektronische Signatur" eine elektronische Signatur, dass:
(A) ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet;
(B) ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners;
(C) wird unter Verwendung Bedeutungen, die unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners gehalten werden kann, und
(D) zu den genannten Daten, so dass eine nachträgliche Veränderung des gleichen nachweisbar ist verbunden.
(5) In diesem Artikel bedeutet "electronic" im Zusammenhang mit Technologien für Elektro-, Digital-, magnetischen, drahtlose, optische und elektromagnetische, oder ähnliches.

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