Artikel I - 1:101: Anwendungsbereich der geplanten
Geschrieben von Manuel Casal | Abschnitt "Europäisches Vertragsrecht"
First Book
Allgemeine Bestimmungen
DCFR I. - 1:101: Anwendungsbereich der geplanten
(1) Diese Regeln sollen vor allem in Bezug auf Verträge und andere rechtliche, vertragliche und vertragliche Rechte, Pflichten und Vermögensfragen verwendet werden.
(2) sollen nicht verwendet werden oder verwendet werden ohne Modifikation oder berechnet in Bezug auf die Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlicher Natur, sofern nichts anderes in, in Bezug auf: (A)-Status und die Fähigkeit von Individuen;
(B) Testamenten und Erbrecht;
(C) Familie Beziehungen, Ehe und ähnlichen Beziehungen;
(D) die Auswirkungen von Wechseln, Schecks, Solawechsel und anderen handelbaren Wertpapieren;
(E) Arbeitsbeziehungen;
(F) Sachen, Rechte oder Garantien über die Immobilie;
(G) die Schaffung, Handlungsfähigkeit, die innere Organisation, Regulierung oder Auflösung von Gesellschaften und andere juristische oder nicht konstituiert in der Gesellschaft;
(H) werden Fragen in erster Linie auf das Verfahren oder der Ausführung.
(3) Andere Einschränkungen in den Bereichen der Anwendung werden in späteren Bücher zur Verfügung gestellt
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1: Anwendungsbereich und Zweck der Grundsätze
Artikel 1:101 PECL. Anwendung der Grundsätze
1. Diese Grundsätze sollen als allgemeine Regeln des Vertragsrechts in der Europäischen Union angewendet werden.
2. Gilt, wenn die Parteien vereinbart haben, um sie im Vertrag oder der Vertrag unterliegt, um sie zu integrieren.
3. Sie können auch angewendet werden, wenn die Parteien werden:
a) haben sich darauf geeinigt, dass ihr Vertrag durch "allgemeine Rechtsgrundsätze" regiert werden, haben die "lex mercatoria" oder ähnliche Ausdrücke verwendet worden.
b) habe keine System-oder Regelungen, die ihren Vertrag gewählt.
4. Diese Grundsätze lassen sich Lösungen für Probleme, die nicht von der Organisation oder den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgelöst sind.
Präambel UNIDROIT
(Zweck der Grundregeln)
Diese Grundsätze allgemeinen Regeln für internationale Handelsverträge.
Diese Grundsätze gelten, wenn die Parteien vereinbart haben, dass ihr Vertrag die von ihnen (*) geregelt.
Diese Prinzipien können angewandt werden, wenn die Parteien vereinbart haben, dass ihr Vertrag nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen regiert werden, "lex mercatoria" oder Ausdrücke
Ähnliche.
Diese Prinzipien können angewandt werden, wenn die Parteien nicht das Recht auf den Vertrag anwendbaren gewählt haben werden.
Diese Grundsätze können zur Auslegung oder Ergänzung internationalen Instrumente des einheitlichen Gesetzes werden.
Diese Grundsätze können zur Auslegung oder Ergänzung nationales Recht werden.
Diese Prinzipien können als Modell für die nationalen Gesetzgeber und internationale dienen.
(*) Die Parteien, die diese Prinzipien auf Ihren Vertrag gelten können die folgende Klausel, mit der Zugabe von Ausnahmen oder Änderungen:
"Dieser Vertrag wird von den UNIDROIT Principles (2004) geregelt [es sei denn, der Artikel ...]".
Wenn die Parteien vereinbaren wollen auch die Anwendung des nationalen Rechts, insbesondere können Sie die folgende Formel:
"Dieser Vertrag wird von den UNIDROIT Principles (2004) geregelt [es sei denn, der Artikel ...], integriert, wie dies für die richtige [des Staates" X "].
Zum Thema: die Grundsätze des Rechts und für die europäische Contratos ihnen den Gefallen contractus






